Nutzung des Namens „IntraActPlus“ – kostenloser Lizenzvertrag

Viele Patienten suchen gezielt nach Therapeuten oder Trainern, die nach dem IntraActPlus-Konzept arbeiten. Schulen, Kindergärten, Kliniken und anderen Einrichtungen machen das IntraActPlus-Konzept vermehrt zum Bestandteil ihrer inhaltlichen Konzeption. Auch bei beruflichen Bewerbungen wird häufig nach eine IntraActPlus-Ausbildung gefragt.

Zum Schutz sowohl der Patienten als auch derjenigen, die nach dem IntraActPlus-Konzept arbeiten, ist es uns wichtig, die Qualität von Therapien oder vergleichbaren Maßnahmen zu sichern. Dies ist nur möglich, wenn es verbindliche Regeln für die Lerninhalte der IntraActPlus-Ausbildung gibt, und wenn sichergestellt ist, dass diese Lerninhalte auch erworben wurden. Rechtlich ist es nur über einen Lizenzvertrag möglich, all dies gut zu regeln.

Seminarteilnehmer, die ein Basisseminar „mit Erfolg“ absolviert bzw. eine höhere Qualifikation erreicht haben, dürfen den Begriff „IntraActPlus“ nutzen (beispielsweise auf Flyern, auf der Homepage auf dem Praxisschild, bei Vorträgen und Seminaren), wenn sie mit uns einen Lizenzvertrag abschließen. Dieser ist kostenlos.

Regelung für Seminarteilnehmer

Wenn Sie die markenrechtlich geschützten Bezeichnungen „IntraAct“ oder „IntraActPlus“1 nutzen möchten, ist es erforderlich, dass Sie mit uns einen kostenlosen Lizenzvertrag abschließen.
Diesen finden Sie hier.

Bitte drucken Sie das Dokument einmal komplett aus. Es besteht aus:

Bevor Sie uns diesen Lizenzvertrag zusenden, bitten wir Sie zu beachten

Bitte prüfen Sie, ob Sie einen gültigen Ausbildungsstatus im Rahmen des IntraActPlus-Konzepts haben. Dies wäre mindestens „Absolvent eines IntraActPlus-Basisseminars“Den Ausbildungsstatus „Absolvent eines IntraActPlus-Basisseminars“ haben Sie zunächst, wenn Sie ein Basisseminar „mit Erfolg“ abgeschlossen haben. Er verfällt, wenn nicht spätestens 30 Monate und noch einmal spätestens 60 Monate nach Abschluss des Basisseminars ein einwöchiges Vertiefungsseminar „mit Erfolg“ besucht wird (siehe unter „Qualifikationen und Prüfungen“). Stichtag für die Zählung der 30 bzw. 60 Monate ist das Datum auf der Urkunde des Basisseminars. Sollte Ihr Ausbildungsstatus bereits nicht mehr gültig sein, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unser Büro.

Sie erhalten von uns ein gegengezeichnetes Exemplar zurück.


1 „IntraActPlus“ und „IntraAct“ sind rechtlich geschützte Markenbezeichnungen.

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